Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Personen ohne entsprechende Maske muss leider der Zutritt verweigert werden; dies gilt auch dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann das Kurfürstliche Appartement bis auf Weiteres leider nicht besichtigt werden.
April-3. Oktober: täglich 9-18 Uhr
4. Oktober-März: täglich 10-16 Uhr
Die Neue Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Im Fürstbischöflichen Appartement finden regelmäßig Führungen statt. Die übrigen Räume sind ohne Führung zu besichtigen.
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